Rentenversicherung - Begriffe:  Rürup Rente


Rürup Rente


Anders als die bekannte Riester Rente sichert die Rürup Rente dem Versicherten viele Steuervorteile. Sie ist ebenfalls eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Sie wird auch Basisrente genannt und ist speziell für Selbständige von Bert Rürup entwickelt worden. Die Rürup Rente ähnelt der Riester Rente, ist aber vor allem auf die Bedürfnisse der Selbständigen abgestimmt.

Die Vorteile der Rürup Rente sind hohe Steuerrückerstattungen, bis zu 20.000 Euro können jährlich für die Altersvorsorge aufgewandt werden, hohe Rentenzahlungen, sie ist pfändungssicher und geht nicht in die Berechnung bei Bezug von Hartz IV ein. Die Rürup Rente kann vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden.

Ein Nachteil ist allerdings die nichtwählbare Auszahlungsform der Leistungen. Diese Form der Rente wird nur monatlich ausgezahlt, es erfolgen keine Einmalzahlungen an die Leistungsberechtigte Person. 

Zur Rürup Rente können Zusatzversicherungen zugeschaltet werden, diese werden dann ebenfalls steuerlich gefördert.  Dazu zählen die Hinterbliebenenversicherung, sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung.