Rentenversicherung - Begriffe:  Finanzierung


Finanzierung


Das deutsche Rentensystem ist als Generationenvertrag angelegt. Mit den heutigen Beitragszahlungen in die Rentenversicherung wird die Rente der derzeitigen Ruheständler finanziert. Es erfolgt also eine Umwandlung der Beitragszahlungen der Versicherten und Arbeitgeber in die Rentenleistungen. Zusätzlich wird die Finanzierung der Rente ergänzt durch Bundeszuschüsse und weitere Einnahmen des Rentenversicherungsträgers. Die Zuschüsse des Bundes setzen sich aus Steuermitteln zusammen. Sie decken versicherungsfremde Zeit ab und sollen Kürzungen der Renten oder eine Erhöhung der Beiträge vermeiden.

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung liegt derzeit bei 19,9 Prozent. Dieser Betrag wird vom Bruttolohn abgezogen und jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet. Selbständige haben die Möglichkeit freiwillig in die Rentenkassen einzuzahlen. In diesem Fall müssen sie aber die ganzen 19,9 Prozent zahlen, da kein Arbeitgeberanteil vorliegt.

Der Beitrag für die Rentenversicherung ist bundeseinheitlich. Lediglich die Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet sich zwischen den alten und neuen Bundesländern. Diese liegt 2010 in den neuen Bundesländern bei 55.800 Euro und in den alten Bundesländern bei 66.000 Euro.