Rentenversicherung - Begriffe:  Riester Rente


Riester Rente


Die Riester Rente geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit Walter Riester zurück. Sie entstand in den Jahren der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in der das Nettorentenniveau von 70% auf 67% reduziert wurde. Um diese Kürzungen der Rente, und somit einen erheblichen finanziellen Verlust im Ruhestand, aufzufangen wurde diese staatlich geförderte private Altersvorsorge ins Leben gerufen.

Um diese Förderung vom Staat zu bekommen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel sind alle berechtigt, die rentenversicherungspflichtig sind. Wie Beispielsweise alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Selbständige, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende und geringfügig Beschäftigte, sofern diese auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Alle die nicht rentenversicherungspflichtig sind oder in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung pflichtversichert sind, können diese Form der geförderten Altersvorsorge nicht nutzen.

Die Versicherungsgesellschaften haben sich dazu verpflichtet mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge ab Leistungsanspruch auszuzahlen. In der Regel dürfen die Leistungen erst ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, die Leistung muss als Lebenslange Rente gezahlt werden und der Versicherte muss der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen.