Rentenversicherung - Begriffe:  Grenzbetrag


Grenzbetrag


Es gibt eine ganze Reihe von Renten auf die man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat. Es ist allerdings zu beachten, dass man nicht alle Renten gleichzeitig in voller Höhe erhalten kann.

Als Beschränkung dient der sogenannte Grenzbetrag. Dieser soll verhindern, dass man mit Rente besser gestellt wird als ohne Rentenzahlungen. So erhält ein Erwerbsgeminderter nach Erreichen des Rentenalters nicht etwa Alters- und Erwerbsminderungsrente, sondern nur die Höhere von beiden.

Einige Renten werden als Einkommen auf andere Rentenarten angerechnet. So wird beispielsweise die Verletztenrente auf die Altersrente oder die Unfallwitwenrente auf die Witwenrente angerechnet. Der Grenzbetrag fußt auf Berechnungen der Berufsgenossenschaft. Diese ermittelt für die Unfallrente ein Einkommen pro Jahr. 70 Prozent dieses Einkommens stellt den Grenzbetrag dar. Überschreiten die Renten zusammengerechnet diesen Betrag, werden sie bis zum Grenzbetrag gekürzt.