Rentenversicherung - Begriffe:  Fondsrente


Fondsrente


Als Fondsrente bezeichnet man in der Regel eine fondgebundene Rentenversicherung und damit eine private Altersvorsorge.

Bei einer Fondsrente zahlt der Versicherungsnehmer die Sparbeiträge in Fonds ein und nicht, wie etwa bei einer traditionellen Rentenversicherung, in festverzinsliche Anlagen ein. Dabei kann es sich beispielsweise um Investmentanteile, Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds handeln. Die Einzahlung erfolgt aber nicht durch den Versicherungsnehmer direkt, sondern durch eine Fondsgesellschaft. Bei einer Fondsrente besteht die Möglichkeit, dass das vollständige Kapital verloren gehen kann. Denn die Erträge und späteren Auszahlungen der Fondsrente sind abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes. Teilweise bieten die Unternehmen aber auch schon Fondsrenten mit Garantieleistungen an.

In der Regel kann man beim Abschluss einer Fondsrente ein Anlageprofil wählen. Das bedeutet, dass man die grundsätzliche Anlagestrategie festlegt. Eine Möglichkeit ist die Einteilung in vier Anlagestrategien:  Stabilität, Ertrag, Wachstum und Chance. Stabilität stellt die höchste Sicherheit aber auch die niedrigsten Ertragschancen dar. Chance hingegen ist die Anlagestrategie mit den größten Risiken und den höchsten Ertragschancen.