Rentenversicherung - Begriffe:  Betriebliche Altersversorgung


Betriebliche Altersversorgung


Von einer betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Tod oder Invalidität zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge wird im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung sieht fünf Modelle vor.

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt dem Mitarbeiter eine Rente zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine betriebsinterne Art der Altersversorgung. Das gängigste Beispiel dafür ist die Betriebsrente.

Bei der Pensionskasse kommen die Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht ein Rechtsanspruch und es wird eine Wertgleiche Gegenleistung gezahlt. Die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer gezahlten Beiträge gehören zum Arbeitslohn, sind aber bis zu einem festgelegten Betrag Steuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Pensionsfond gewährt ebenfalls einen Rechtsanspruch, jedoch bezieht sich dies meist nicht auf festgelegt Beträge. Er stellt ein vom Arbeitgeber organisiertes Sondervermögen dar. Die Direktversicherung ist ein klassisches Versicherungsprodukt. Es besteht die Möglichkeit der Arbeitgeberfinanzierung und der Entgeldumwandlung.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Jedoch ist im Gesetz geregelt, dass der Arbeitgeber auch für die Leistung aufkommen muss, wenn er die Durchführung nicht selber organisiert.