Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Partnervertrag


Partnervertrag


Der Partnervertrag ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Lebensversicherung auf verbundene Leben. Der Partnervertrag bietet sich sowohl für Eheleute und Paare als auch für Geschäftspartner an. Teilweise wird der Partnervertrag auch zwischen Großeltern und Enkeln als eine Art Ausbildungsversicherung abgeschlossen. Kern des Partnervertrages ist, dass zwei Personen gemeinsam einen Vertrag abschließen und im Todesfall einer der beiden Personen, der andere die Leistungen erhält. Auf diese Weise wird jeweils der Partner finanziell abgesichert. Am gängigsten ist der Partnervertrag bei  der verbundenen Risikolebensversicherung. Für den Partnervertrag ist es bei Paaren nicht notwendig, dass sie verheiratet sind. In der Regel ist der Partnervertrag auch günstiger als zwei separate Verträge. Steuerlich kann es teilweise aber günstiger sein, zwei Verträge an Stelle eines Partnervertrages abzuschließen, da die Freibeträge unterschiedlich geregelt werden. Im Falle einer Trennung kann es teilweise problematisch werden, den Partnervertrag aufzuteilen.