Kapitallebensversicherung - Begriffe:  Risikolebensversicherung


Risikolebensversicherung


Die Risikolebensversicherung kann in verschiedenen Situationen hilfreich sein. Anders als eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, ist die Risikolebensversicherung eine reine Absicherung für den Todesfall. Die Risikolebensversicherung enthält demnach keine Erlebensfallleistungen.

Häufig wird die Risikolebensversicherung beispielsweise von Alleinverdienenden zur Absicherung der Familie abgeschlossen. Im Todesfall wird dann eine bei Abschluss der Risikolebensversicherung festgelegte Summe ausgezahlt. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung richten sich nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand der versicherten Person.

Bei Bedarf kann die Risikolebensversicherung mit verschiedenen Bausteinen ergänzt werden. Die häufigste Ergänzung ist der Schutz gegen die Berufsunfähigkeit. Grob gibt es drei verschiedene Risikolebensversicherungen: die klassische Risikolebensversicherung, die verbundene Risikolebensversicherung und die Restschuldversicherung.

Anders als bei der klassischen Risikolebensversicherung, wo nur eine Person versichert wird, umfasst die Police der gebundenen zwei Personen. Die gebundene Risikolebensversicherung wird einmalig ausgezahlt, wenn die erste Person stirbt. Die Restschuld- oder auch fallende Risikolebensversicherung wird beispielsweise bei Tilgungen für ein Haus genutzt. Sie passt sich den fallenden Tilgungsbeträgen an.