Kapitallebensversicherung - Ratgeber:  Ãœberblick


Die Kapitallebensversicherung - Ein kurzer Ãœberblick


Die Kapitallebensversicherung bildet gemeinsam mit der Risikolebensversicherung den Bereich der Lebensversicherung. Das Prinzip der Kapitallebensversicherung ist im Grunde sehr einfach. Es wird eine Kombination aus Todesfallschutz und Kapitalaufbau geboten. Die Anlagestrategie bei der klassischen Kapitallebensversicherung ist eher als konservativ zu beschreiben. Es gibt jedoch zusätzlich das Modell der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung. Hier werden die Beiträge in Aktien- und Rentenfonds investiert. Anders als bei der klassischen Kapitallebensversicherung gibt es bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung keine garantierte Ablaufleistung, weil diese von der Wirtschaftslage abhängig ist.

Bevor Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Haben Sie sich für das Produkt entschieden, ist der weitere Ablauf nicht mehr kompliziert. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter, Geschlecht, der Höhe des Todesfallschutzes und dem Gesundheitszustand. Zusätzlich spielt es selbstverständlich auch eine Rolle, wie viel sie ausgeben möchten. Denn je mehr Sie monatlich zahlen, desto mehr erhalten Sie auch am Ende als Ablaufleistung. Die Zahlungsweise liegt ebenfalls in Ihrem Ermessen. Sie können zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise wählen. Ebenso wählen Sie den Beginn und den Ablaufzeitpunkt der Versicherung. Darüber hinaus müssen Sie eine Bezugsberechtigte Person angeben. Meist ist das der Ehepartner für die Todesfallleistung und Sie selbst für die Erlebensfallleistung. Sie erhalten eine jährliche Aufstellung mit den Werten der Kapitallebensversicherung.

Bei Zahlungsschwierigkeiten müssen Sie die Versicherung nicht gleich kündigen. Es sind mehrere Möglichkeiten zur Vertragserhaltung vorhanden. Die Ablaufleistung errechnet sich aus der garantierten Ablaufleistung und den erwirtschafteten Überschüssen. Meist kann zwischen der Auszahlung der kompletten Leistung der Rentenzahlung gewählt werden.

Steuerlich hat sich seit 2005 etwas verändert. Für alle Verträge, die seit 2005 abgeschlossen wurden gilt, dass der Unterschiedsbetrag besteuert werden muss. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und den gezahlten Beiträgen. Erfolgt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren, ist nur der hälftige Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Für alle Vertrage, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten noch die alten Bedingungen. Das Bedeutet, dass die Erträge steuerfrei sind, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr, nach 12 Jahren und mindestens 5 Jahre Beitragszahlung, ausgezahlt werden.