Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Wiedereingliederungshilfe


Wiedereingliederungshilfe


Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es je nach Versicherer die Option einer Wiedereingliederungshilfe. Eine Wiedereingliederungshilfe äußert sich in Form einer Anschlussleistung nach Wiedereintritt der Berufsfähigkeit.  Hat ein Versicherungsnehmer Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten und es wurde im Zuge der Nachprüfung herausgestellt, dass der Beruf wieder aufgenommen werden kann, kann der Versicherte eine Wiedereingliederungshilfe erhalten, wenn diese vertraglich fixiert wurde. In der Regel tritt die Wiedereingliederungshilfe nur dann in Kraft, wenn Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens drei Jahre bezogen wurden. Der Inhaber der Versicherung erhält dann je nach Vertragskonditionen für etwa sechs weitere Monate Leistungen, obwohl der Beruf bereits wieder aufgenommen wurde.

Der Sinn der Wiedereingliederungshilfe liegt in der Unterstützung des Versicherten, damit sich dieser auf die neue Situation einstellen kann.