Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Steuern


Steuern


Steuern für Renten aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind für den Ertragsanteil zu zahlen. Der Ertragsanteil richtet sich nach der Laufzeit der Zahlung. Demnach ist der Ertragsanteil und damit die zu zahlenden Steuern niedriger umso kürzer die Laufzeit der Zahlung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Die Laufzeit beginnt mit Eintritt des Versicherungsfalles und endet zum vertraglich vereinbarten Ablaufzeitpunkt.

Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen findet alle paar Jahre eine medizinische Nachuntersuchung statt, so dass sich die Frage stellte, ob der Zeitraum für die Berechnung des Ertragsanteil und damit der Steuern nicht nur bis zu diesem Zeitpunkt gilt und immer wieder neu berechnet werden müsste.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass immer die „voraussichtliche Laufzeit“ maßgeblich ist und die medizinischen Zwischenuntersuchungen auf die Berechnung des Ertragsanteils und der Steuern keinen Einfluss haben.