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Zurückstellung
Der Invaliditätsgrad setzt u.a. fest, in welcher Höhe der Versicherte Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung erhält bzw. ab wann diese überhaupt in Leistung treten muss.
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass eine Berufsunfähigkeit ab einem Invaliditätsgrad von 50% eintritt. Es gibt aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Staffelsätze anbieten, so dass Leistungen schon ab einem Invaliditätsgrad von 25 oder 33,3% gezahlt werden.
Der Invaliditätsgrad wird durch einen Arzt festgesetzt und orientiert sich eigentlich immer an der sogenannten Gliedertaxe. Auf Wunsch der Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch noch ein Zweitgutachten eingefordert werden. Auch wenn bei einem besonders schweren Unfall der Invaliditätsgrad aufgrund der Gliedertaxe den Wert von 100% übersteigen müsste, bleibt es immer beim maximalen Invaliditätsgrad von 100%.