Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Gesetzliche Erwerbsminderungsrente


Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Seit 2001 gilt das System der Erwerbsminderungsrente in der deutschen Rentenversicherung. Die neue Regelung löste das System aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ab. Die einzige Ausnahme besteht noch für alle, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese erhalten bei Berufsunfähigkeit die halbe Erwerbsminderungsrente.

Nun gibt es die teilweise und Volle Erwerbsminderung. Die Teilweise Erwerbsminderung erhält derjenige, der zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als drei Stunden arbeiten kann. Dabei spielt der Beruf keine Rolle. Lediglich die Möglichkeit überhaupt noch eine Arbeit ausführen zu können, ist ausschlaggebend. Wenn also ein leitender Angestellter nicht mehr in seinem Beruf, aber noch sechs Stunden als Verpacker etc.  arbeiten kann, so liegt keine Erwerbsminderung vor.

Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt bei 34 Prozent und die halbe Erwerbsminderungsrente bei 17 Prozent des letzten Bruttogehalts. Aufgrund der unzureichenden staatlichen Absicherung, sollte die Berufsunfähigkeit durch eine private Versicherung abgedeckt werden.