Berufsunfaehigkeit - Begriffe:  Dienstunfähigkeit bei Beamten


Dienstunfähigkeit bei Beamten


Die Dienstunfähigkeit bei Beamten ist eine besondere Form der Berufsunfähigkeit.

Von Dienstunfähigkeit bei Beamten spricht man, wenn diese wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht mehr ihre dienstlichen Pflichten ausüben können. Die Dienstunfähigkeit wird auf Beamte und Soldaten angewendet. Tritt die Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit auf, wird dieser in den Ruhestand versetzt und erhält seine Bezüge vom jeweiligen Dienstherrn.
Bei Beamten auf Wiederruf oder auf Probe verhält es sich anders. Diese werden aus dem Dienst entlassen und erhalten die normale Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Wurde bei einem Beamten auf Probe die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht, wird auch dieser in den Ruhestand versetzt.

Da die Bezüge, die ein Beamter bei Dienstunfähigkeit bekommt,  niedriger als die normalen Bezüge sind, bieten einige Versicherer eine Zusatzversicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit für Beamte und Soldaten an. Es handelt sich dabei um eine spezielle Art der Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur bei Dienstunfähigkeit bei Beamten leistet. Es ist auf besondere Klauseln der Dienstunfähigkeitsversicherungen zu achten, da diese sich stark unterscheiden und nicht alle Versicherer in den gleichen Fällen auch leisten.