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Zurückstellung
Berufsunfähigkeit heißt, dass die Berufsausübung aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung dauernd beeinträchtigt und dieser Zustand durch ein ärztliches Attest bestätigt ist.
Damit ein Versicherungsfall für die Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt, muss die Beeinträchtigung mindestens 50% betragen, d.h., dass der Versicherungsnehmer im Verhältnis zu anderen Versicherten, die körperlich, geistig und seelisch gesund sind und eine ähnliche Ausbildung genossen haben, weniger als die Hälfte derer Leistungsfähigkeit erreicht.
Der Begriff der Berufsunfähigkeit hat sich durch die Rentenreform 2001 für Arbeitnehmer, die nach dem 01.Januar 1961 geboren worden sind, gewandelt. Für diese Arbeitnehmer gilt, dass Berufsunfähigkeit nun auch nur zum Teil ein- treten kann. Wer seinen zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, aber in der Lage ist einen anderen, auch weniger qualifizierten Beruf ausüben zu können, muss dieser Arbeit nachgehen.