informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
A
Abstrakte VerweisungÃ
ÄnderungsrisikoB
BeitragsberechnungD
Dienstunfähigkeit bei BeamtenE
EinlösungsbeitragF
FlugunfähigkeitG
GeltungsbereichI
InvaliditätK
Konkrete VerweisungL
LeistungseinschränkungM
Medizinische RisikoprüfungN
NachprüfungP
PflegebedürftigkeitR
Rückwirkende AnerkennungS
SchadensfallT
Teilweise ErwerbsminderungU
UnfallV
VersicherungsdauerW
WiedereingliederungshilfeZ
Zurückstellung
Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit in Verbindung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen sich zwei Fragen: Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich arbeitslos werde und was geschieht, wenn ich während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig werde?
Bei eintretender Arbeitslosigkeit bieten die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen dem Versicherten die Möglichkeit, die Beiträge über einen gewissen Zeitraum zu stunden. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die gestundeten Beträge müssen bei Wiedereintritt ins Arbeitsleben nachgezahlt werden. Alternativ kann für die Dauer der Arbeitslosigkeit der Vertrag auch ruhen. In diesem Fall besteht kein Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, der Vertrag kann im Anschluss an die Arbeitslosigkeit aber weitergeführt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen kann.
Wenn der Versicherte während der Arbeitslosigkeit berufsunfähig wird, erfolgt die Prüfung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung auf den vorangegangenen Arbeitsplatz. In diesem Fall kommt u.a. auch die Länge der Arbeitslosigkeit zum Tragen, hinsichtlich der Übernahme künftiger Kosten durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sicher ist, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur erfolgen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. In der Zeit der Arbeitslosigkeit kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.