Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Zahnersatz


Zahnersatz


Auch wenn die Pflege und die Erneuerung von Zähnen ein grundlegendes, gesundheitliches Bedürfnis eines jeden Menschen  ist, so übernimmt weder die gesetzliche noch die Private Krankenversicherung die vollen Kosten für den Zahnersatz.

Der Zahnersatz wird in der Regel nur zu ca. 1/3 der Kosten von der regulären Krankenversicherung übernommen. Um die leicht vierstelligen Beträge einer Zahnersatz-Rechnung nicht zum größten Teil selber tragen zu müssen, kann eine Zahnersatz-Zusatzversicherung sehr sinnvoll sein. Von den meisten Zusatzversicherungen wird der Differenzbetrag übernommen, so dass der Versicherte keine Kosten zu tragen hat.

Zu beachten ist beim Abschluss der Zahnersatz-Zusatzversicherung jedoch, dass die Abdeckung der Kosten bis zu 100% in den meisten Fällen nur die Regelversorgung betrifft. Wünscht der Versicherte z.B. besonders hochwertigen Zahnersatz, so werden oftmals nur noch 80-90% abgedeckt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Versicherte sich keine weiteren Gedanken mehr über anfallende Kosten macht und diese für die Versicherungen zu hoch werden.

Der Versicherte sollte daher vorab den Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes immer erst einreichen, um die Höhe der zuzahlungen für den Zahnersatz in Erfahrung zu bringen.