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ZahnersatzDie Beiträge bei der privaten Zusatzkrankenversicherung setzen sich ähnlich zusammen, wie bei der privaten Krankenvollversicherung. Der Beitrag berechnet sich aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag.
Hauptmerkmale bei der Ermittlung des Risikobeitrages für eine Zusatzkrankenversicherung sind das Geschlecht, das Alter und eventuelle Vorerkrankungen. Beim Abschluss einzelner Bausteine wie beispielsweise einer Zahnzusatzversicherung können Merkmale wie das Geschlecht auch vernachlässigt werden.
Der Sparbeitrag stellt sicher, dass die Zusatzkrankenversicherung auch im Alter nicht zu teuer wird.
Risikobeitrag und Sparbeitrag bilden zusammen den sogenannten Nettobeitrag. Zu dem Nettobeitrag werden eventuelle Risikozuschläge hinzugerechnet. Risikozuschläge liegen beispielsweise vor, wenn der Versicherte eine Sehschwäche hat, einen Bandscheibenvorfall hatte oder ähnliche Vorerkrankungen vorliegen. Es werden nur Vorerkrankungen berücksichtigt, die auch den Leistungsumfang der Zusatzkrankenversicherung betreffen. Daher ist es unerheblich, wenn Sie eine Brille haben, aber nur eine stationäre Zusatzkrankenversicherung abschließen möchten. Nettobeitrag und eventuelle Risikozuschläge bilden zusammen den Bruttobeitrag.