Zusatzkrankenversicherung - Fragen:  Wann Belege einreichen?


Wann müssen die Belege eingereicht werden?


Die private Zusatzkrankenversicherung kann für verschiedene Bereiche abgeschlossen werden. Neben dem ambulanten und stationären Bereich gibt es auch Krankenzusatzversicherungen für den Zahnbereich.

Es kommt auf den jeweiligen Bereich an, wann die Belege eingereicht werden sollten. Im ambulanten Bereich können die Belege sofort abgegeben werden oder gesammelt und am Ende des Jahres abgegeben werden. Im ambulanten Bereich bezahlt die Krankenzusatzversicherung Brillen, zuzahlungen zu Massagen oder Ähnliches. Um keine Rechnung zu vergessen, bietet es sich an die Rechnungen sofort einzureichen.

Im stationären Bereich sollten die Belege der Zuzahlungen, die beispielsweise für ein Zweibett-Zimmer oder die Chefarztbehandlung gezahlt werden müssen, sofort nach dem Krankenhausaufenthalt eingereicht werden.

Im Zahnbereich ist es vor allem bei größeren Eingriffen wichtig, dass vor Behandlungsbeginn ein Kosten- und Heilplan eingereicht wird. Ansonsten kann es passieren, dass bestimmte Kosten trotz Beleg nicht erstattet werden. Bei kleineren Eingriffen können die Belege auch im Zahnbereich direkt nach der Behandlung eingereicht werden.

Die Belege müssen immer im Original eingereicht werden. Machen Sie sich daher zur Sicherheit Kopien von den einzelnen Belegen. Vergessen Sie nicht, mit den Belegen ihre Versicherungsnummer anzugeben. Dies erleichtert die Zuordnung und Sie erhalten schneller Ihr Geld zurück.