Zusatzkrankenversicherung - Ratgeber:  Steuern und Zusatzkrankenversicherung


Steuern und Zusatzkrankenversicherung


Eine Zusatzkrankenversicherung bringt nicht nur beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus etwas, sie kann auch noch steuerlich geltend gemacht werden. Das ganze geschieht über Ihre jährliche Lohnsteuererklärung. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass logischerweise nur das abgesetzt werden kann, was auch wirklich gezahlt wurde. Daher sollten Beitragsrechnungen aufbewahrt werden.

Neben dem Krankenhaustagegeld und dem Krankentagegeld, können auch die Beiträge für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Zusatzversicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Die jeweiligen Beträge müssen bei den Sonderausgaben eingetragen werden. Hierbei besteht jedoch das Problem, dass die Sonderausgaben durch einen Höchstbeitrag begrenzt sind. Das hat zur Folge, dass diese häufig schon durch die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgereizt werden.

Derzeit liegen die Höchstgrenzen bei 1.500 Euro. Es gibt jedoch viele Ausnahmen und Möglichkeiten die Beiträge für die private Zusatzkrankenversicherung doch noch bei der Steuer geltend zu machen. Hilfe bieten hier die Lohnsteuerhilfevereine oder Ihr Steuerberater.

Für Freiberufler bietet sich noch eine weitere Möglichkeit die Beiträge für private Zusatzversicherung steuerlich geltend zu machen. Sie können einen Teil der Beiträge als Betriebsausgaben absetzen. Dies geschieht dann jedoch über die Werbungskosten. Hier müssen ebenfalls eventuelle Höchstbeträge beachtet werden.