Zusatzkrankenversicherung - Fragen:  Zusatzkrankenversicherung steuerlich absetzbar?


Sind die Beiträge der Zusatzkrankenversicherung steuerlich absetzbar?


Aufgrund der Beschneidung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine private Zusatzkrankenversicherung jedem gesetzlich Versicherten zu empfehlen. Darüber hinaus können die Beiträge für die private Zusatzkrankenversicherung auch noch steuerlich abgesetzt werden.

Dies geschieht über Ihre jährliche Lohnsteuererklärung. Krankenhaustagegeld sowie das Krankentagegeld gehören zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und können beide über die Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die restlichen privaten Zusatzkrankenversicherungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben bei den Werbungskosten geltend gemacht wurden. Auch die Beiträge für freiwillige Unfall- oder Lebensversicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dies alles geschieht über den Bereich der Sonderausgaben.