Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Sehhilfen


Sehhilfen


Sehhilfen/Brillen müssen heutzutage von immer mehr Menschen in Anspruch genommen werden, was u.a. durch die zunehmende Anzahl von Computerarbeitsplätzen verursacht wird. Die Krankenversicherungen haben die Kostenübernahme für Sehhilfen aus ihrem Versichertenkatalog herausgenommen, so dass der Versicherte eine Zusatzversicherung abschließen muss, um nicht selber die gesamten Kosten tragen zu müssen.

Die Ausnahme bilden Versicherte bis zum 18. Lebensjahr und Menschen mit schwerwiegenden Augenerkrankungen, was einen Verschleiß durch den Arbeitsplatz oder das Alter jedoch nicht mit berücksichtigt. Eine Sehhilfe-Zusatzversicherung kann grundsätzlich nicht allein abgeschlossen werden, sondern ist immer Teil eines Paketes mit mindestens einer weiteren Zusatzversicherung, wie z.B. Zahnersatz.

Die Leistungen der Sehhilfe-Zusatzversicherung setzen sich in der Regel aus einer prozentualen Übernahme der Kosten (meistens 80-100%), jedoch nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag zusammen. Außerdem wird eine Sehhilfe-Erstattung nur alle 2-3 Jahre geleistet, wenn vom Optiker nicht eine besonders starke Veränderung der Sehschärfe festgestellt wird. Die Beitragshöhe variiert je nach Zusatzversicherungspaket sehr stark und richtet sich nach dem Geschlecht und dem Alter.