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Unter Physikalisch-Medizinischen Behandlungen werden Behandlungen zur Genesungsförderung verstanden. Dies können u.a. Massagen und Bäder, aber auch Bewegungs-, Elektro-, Hydro- oder Thermotherapie sein.
Durch die normale gesetzliche Krankenversicherung werden die anfallenden Kosten für diese Art der Behandlungen in der Regel nicht abgedeckt. Eine Zusatzkrankenversicherung hingegen kann die Physikalisch-Medizinischen Behandlungen bei entsprechendem Tarif mit einschließen. Der Versicherte hat somit eine breitere Auswahl, sich behandeln zu lassen, und muss nicht unter Umständen Behandlungsmethoden in Kauf nehmen, in die kein Vertrauen besteht, aber keine zuzahlungen mit sich bringen.