Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Pflege-Zusatzversicherung


Pflege-Zusatzversicherung


Eine Pflege-Zusatzversicherung übernimmt sowohl im Alter als auch bei vorher eintretender Pflegebedürftigkeit einen großen Teil der anfallenden Kosten.
Die gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung zahlt je nach Pflegestufe etwa 50-70% der Kosten, die durch eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim oder auch bei häuslicher Betreuung entstehen. Da eine Vollzeit-Pflege aber zum Teil immense Kosten mit sich bringt, kann der selbst zu zahlende Anteil schnell einmal 1000 oder 2000 Euro im Monat betragen.

Die Pflege-Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten und entlastet so nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern unter Umständen auch die Angehörigen, da diese, bei nicht vorhandenem Vermögen, in Anspruch genommen werden können. Bei der Pflege-Zusatzversicherung gibt häufig ein Höchsteintrittsalter, welches zwischen 59 und 70 Jahren liegt.

Die Beiträge sind abhängig vom Alter, vom Geschlecht und von dem gesundheitlichen Befinden, welches zu Beginn wahrheitsgemäß angegeben werden muss. Einige Pflege-Zusatzversicherungen haben auch eine Wartezeit (bis zu 3 Jahren) bevor erstmals Leistungen in Anspruch genommen werden können. Ein frühzeitiger Abschluss kann deshalb sinnvoll sein und führt zu geringeren Beiträgen.