Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Mittlere Leistungen


Mittlere Leistungen


Durch die Gesetzliche Krankenversicherung werden heute nur noch die Basisleistungen gezahlt. Hinzu kommt, dass auch zu diesen zuzahlungen geleistet werden müssen.

Im stationären Bereich muss der Patient zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr zahlen. Im ambulanten Bereich werden für Heil- und Hilfsmittel zehn Prozent fällig. Im Zahnbereich müssen für Zahnersatz oder bessere Materialien ebenso Zuzahlungen geleistet werden.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung hat man die Möglichkeit in den Genuss von mittleren Leistungen zu kommen. Neben den gesetzlichen Zuzahlungen leisten diese Pakete der Krankenzusatzversicherung in der Regel auch für Leistungen, die nicht Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, wie beispielsweise Brillen. Außerdem beinhalten Tarife mit mittleren Leistungen häufig auch das Zweibettzimmer und die Übernahme von Mehrkosten beim Zahnersatz (meist prozentual begrenzt).