Zusatzkrankenversicherung - Ratgeber:  Leistungen Zusatzkrankenversicherung


Leistungen der Zusatzkrankenversicherung


Die Leistungen der Zusatzkrankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann zwischen den Leistungen aus dem ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich unterschieden werden. Zusätzlich gibt es das Krankenhaustagegeld und das Krankentagegeld. Das Krankenhaustagegeld kann in der Höhe frei gewählt werden und kann für die Begleichung von zuzahlungen oder die Bezahlung einer Putzhilfe genutzt werden. Das Krankentagegeld wird nach der Lohnfortzahlung gezahlt und soll die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem vorherigen Gehalt schließen.

Ambulante Zusatzkrankenversicherung:

Eine ambulante Zusatzkrankenversicherung bezieht sich auf Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte für Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik etc.), Hilfsmittel (Krücken, Bandagen etc.), Arzneimittel, ambulante Psychotherapie, Verbandsmittel und sonstige ambulante Leistungen zahlen müssen. Die ambulante Zusatzkrankenversicherung übernimmt je nach gewähltem Tarif diese Zuzahlungen vollständig oder prozentual. Darüber hinaus leisten die ambulanten Tarife häufig für Schutzimpfungen bei Reisen oder für Heilpraktikerbehandlungen. Einen großen Teil nehmen die Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen ein. Außerdem ist eine Auslandsreisekrankenversicherung fast immer Bestandteil der ambulanten Zusatzkrankenversicherung. Bei einem Krankenhausaufenthalt ist für die ersten 28 Tage eine Zuzahlung fällig. Diese wird meist auch durch einen ambulanten Tarif abgedeckt.

Stationäre Krankenzusatzversicherung:

Die privaten Zusatztarife für den stationären Bereich beziehen sich auf Wahlleistungen. Dazu zählen das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Chefarztbehandlung. Durch eine stationäre Zusatzkrankenversicherung wird man im Krankenhaus zum Privatpatienten. Häufig beinhalten die stationären Tarife auch ein Krankenhaustagegeld. Die stationäre Zusatzkrankenversicherung ist allerdings häufig sehr teuer.

Zahnärztliche Zusatzkrankenversicherung:

Eine zahnärztliche Zusatzkrankenversicherung ist sehr sinnvoll, da in diesem Bereich die massivsten Einschränkungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getätigt wurden. Jedoch sind die Leistungen der verschiedenen Tarife sehr unterschiedlich. Es gibt Tarife, die grundsätzlich einen prozentualen Anteil an der Zahnarztrechnung bezahlen. Dabei ist häufig auch keine Leistung durch die GKV notwendig. Häufig sind die Leistungen jedoch auf Höchstgrenzen pro Jahr beschränkt. Andere Tarife zahlen nur, wenn es sich um erstattungsfähige Kosten der GKV handelt. Zusätzlich gibt es Tarife für Kieferorthopädie oder medizinische Zahnreinigungen.