Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Kurleistungen


Kurleistungen


Kurleistungen werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Durch eine private Zusatzversicherung kann diese Leistung wieder in das Versicherungspaket mit aufgenommen werden.

Je nach Tarif wird durch die Zusatzversicherung die gesamte Kur oder zumindest ein Teil dieser gezahlt. Der Tarif einer Zusatzversicherung für Kurleistungen richtet sich u.a. danach, ob Berufsunfälle und Berufskrankheiten mit versichert sind, in welchem Geltungsbereich Kuren in Anspruch genommen werden können, was bei einer Genesungskur erstattet wird und in welchen Zeitabständen bzw. für wie lange eine Kur gewährt wird. Auch im Rahmen der Kurleistungen richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Alter, dem Geschlecht und dem gesundheitlichen Zustand des zu Versichernden.