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Das Krankentagegeld ist ein Produkt aus dem Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung.
Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er für die ersten sechs Wochen ein Recht auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach der sechsten Woche erhält er das Krankengeld. Dieses wird durch die jeweilige Krankenkasse gezahlt. Die Höhe des Krankengeldes liegt bei 70 Prozent des letzten monatlichen Brutto-, aber höchstens bei 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Vom Krankengeld müssen Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) geleistet werden. Effektiv liegt das Krankengeld meist bei ungefähr 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Die entstandene Gehaltslücke kann durch ein privates Krankentagegeld ausgeglichen werden. Es greift nach der sogenannten Karenzzeit (in diesem Fall die Lohnfortzahlung). Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankengeldern und Krankentagegeldern nicht das eigentliche Nettogehalt übersteigen.
Bei Selbständigen oder Freiberuflichen liegt keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vor. Sie haben die Möglichkeit ein Krankentagegeld mit einer kürzeren Karenzzeit (z.B. ab dem ersten Krankheitstag) abzuschließen. Auch bei ihnen darf durch das Krankentagegeld keine Bereicherung entstehen.