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Eine Krankenhauszusatzversicherung wird zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Eintrittsalter. Sie kann unterschiedliche Leistungen umfassen.
Die Hauptleistungen der Krankenhauszusatzversicherung beziehen sich in der Regel auf die sogenannten Wahlleistungen. Dazu gehören hauptsächlich die Unterbringung im Krankenhaus und die freie Arztwahl. Bei der Unterbringung kann man zwischen Ein- oder Zweibettzimmer wählen. Die Unterbringung beinhaltet häufig auch eine spezielle Verpflegung. Die freie Arztwahl bedeutet meist, dass eine Behandlung durch den Chefarzt erfolgt. Ebenso können aber auch andere Spezialisten zurate gezogen werden.
Darüber hinaus übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung häufig auch die gesetzliche Zuzahlung pro Krankenhaustag. Nicht Bestandteil einer Krankenhauszusatzversicherung ist die Behandlung in einer Privatklinik. Vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sollten die Leistungen der einzelnen Versicherer verglichen werden.