Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Krankenhaus-Eigenbeteiligung


Krankenhaus-Eigenbeteiligung


Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt bei einem stationären Aufenthalt eine Eigenbeteiligung an. Die Krankenhaus-Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.

Durch eine private Krankenzusatzversicherung kann die Krankenhaus-Eigenbeteiligung abgedeckt werden. Häufig wird die Übernahme der Krankenhaus-Eigenbeteiligung, zusammen mit den restlichen gesetzlichen zuzahlungen, durch eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abgedeckt. Die stationären Zusatztarife beinhalten in der Regel „nur“ die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer, aber nicht die Krankenhaus-Eigenbeteiligung. Soll nur die Krankenhaus-Eigenbeteiligung versichert werden, kann dies auch durch ein Krankenhaustagegeldes von zehn Euro pro Tag geschehen.