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Die Zusatzkrankenversicherung ersetzt grundsätzlich nicht die Auslandskrankenversicherung. In den meisten Fällen beinhaltet aber die Zusatzkrankenversicherung neben dem ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich auch eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Die Auslandsreisekrankenversicherung unterscheidet sich von der Auslandskrankenversicherung jedoch in ihrer zeitlichen Gültigkeit und im Leistungsumfang. In den meisten Fällen ist nämlich eine Auslandsreisekrankenversicherung nur für Urlaubsreisen von bis zu sechs Wochen vorgesehen. Außerdem zahlt diese auch nur im Notfall beispielsweise für einen Rücktransport oder akute Erkrankungen.
Um einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz auch im Ausland zu haben, muss eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie im europäischen Ausland auch durch ihre deutsche Krankenkasse Leistungen. Teilweise sind diese jedoch eingeschränkt. Bei einer privaten Krankenvollversicherung können abweichende Handhabungen vorliegen.
Die Auslandskrankenversicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten Sie sich über den Leistungsumfang Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung vergewissern. Für Studenten oder Praktikanten werden kostengünstige Auslandskrankenversicherungen angeboten, die jedoch häufig zeitlich begrenzt sind.