Zusatzkrankenversicherung - Ratgeber:  Zusatzkrankenversicherung sinnvoll?


Ist so viel Zusatzkrankenversicherung sinnvoll?

Da die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten Jahren kontinuierlich runtergefahren wurden, ist es sinnvoll eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Dazu hat jeder gesetzlich Versicherte die Möglichkeit. Fast jede Versicherungsgesellschaft bietet Zusatzkrankenversicherungen an.

Die Palette an Ergänzungstarifen im Bereich der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Zusatzkrankenversicherungen ist jedoch groß. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht ohne Sinn und Verstand Tarife abschließen und vor allem auch nicht beim ersten Angebot zuschlagen. Versichern Sie nur das, was Sie wirklich benötigen. Holen Sie mehrere Angebote ein, bevor Sie eine Zusatzkrankenversicherung abschließen, denn die Preisunterschiede sind immens.

Viele Versicherer werben mit Rundum-Paketen, die aber teilweise Leistungen beinhalten, die Sie vielleicht gar nicht benötigen. So sind beispielsweise Hohe Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen unnötig, wenn Sie gar keine Sehschwäche haben. Ebenso können viele auf das teure Einbett-Zimmer oder kieferorthopädische Leistungen verzichten.

Man kann nicht sagen „genau so viel an Zusatzkrankenversicherung ist sinnvoll“. Denn wie viel Zusatzversicherung sinnvoll für Sie ist, kommt auf ihre Krankenhistorie und persönlichen Wünsche an. Achten Sie darauf, dass die gewählten Tarife mit Ihren Wünschen übereinstimmen und Leistungen nicht durch irgendwelche Klauseln ausgeschlossen werden können. Wenn Sie nur ein Basispaket wünschen, reicht es den zahnärztlichen und ambulanten Bereich abzudecken. So übernimmt die Zusatzkrankenversicherung die meisten zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Zudem bessern Sie die dürftige Erstattung der GKV im Zahnbereich auf. Wer mehr Schutz möchte, greift zu den höherwertigen Tarifen, die sich meist durch eine höhere Erstattungssumme auszeichnen. Zudem kann es dann auch sinnvoll sein, Tarife zu wählen, die auch zahlen, wenn es sich um nicht erstattungsfähige Kosten bei der GKV handelt.

Darüber hinaus werden noch eine Menge Tarife angeboten, die in ganz spezifischen Fällen zahlen. So gibt es beispielsweise Tarife, die nur kieferorthopädische Leistungen beinhalten oder nur die Praxisgebühr erstatten.
Was für alle Angestellten sinnvoll sein kann, ist das Krankentagegeld. Bei einer längeren Krankheit erhalten Sie  nach der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber das sogenannte gesetzliche Krankengeld. Dieses entspricht jedoch nicht Ihrem vorherigen Gehalt. Das Krankentagegeld kann dazu abgeschlossen werden, diese Lücke zu schließen.