Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Hilfsmittel


Hilfsmittel


Hilfsmittel haben die Aufgabe gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen auszugleichen. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Das Hilfsmittelverzeichnis wird jährlich von Spezialisten aktualisiert. 

Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise Seh- und Hörhilfen, Rollstühle, Prothesen, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Blutdruck- oder Blutzuckermessegeräte und Überwachungsgeräte für Epileptiker. Darüber hinaus gibt es im Einzelfall auch noch spezielle Hilfsmittel. Die Verordnung durch einen Arzt ist nicht unbedingt notwendig. Der Antrag auf Hilfsmittel erfolgt immer direkt bei der Krankenkasse.

Jedes Mitglied, das Hilfsmittel von der Krankenkasse bezieht, muss eine Zuzahlung von zehn Prozent leisten. Diese Eigenbeteiligung kann durch eine Private Krankenzusatzversicherung versichert werden. Da die Hilfsmittel teilweise sehr teuer sein können, macht sich auch schon die Übernahme der zehn Prozent finanziell bemerkbar.

In der Regel beinhaltet eine private Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich, neben der Zuzahlung für Hilfsmittel, auch die Zuzahlung von Heilmitteln. Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen oder Krankengymnastik.