Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Eigenanteile


Eigenanteile


Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung hat man Anspruch auf die Basisleistungen. Diese sind bei allen Krankenkassen zu 98 Prozent gleich. Ebenso ist allen Krankenkassen gemein, dass man Zuzahlungen für bestimmte Leistungen zahlen muss. Die Zuzahlungen beziehen sich hauptsächlich auf den ambulanten und stationären Bereich.

Die folgenden Zuzahlungen fallen für gesetzlich versicherte Patienten an: Praxisgebühr (10 Euro pro Quartal), Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten (10 Prozent des Abgabepreises, minimal 5 Euro, maximal 10 Euro), Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr), Zuzahlung zu Hilfsmitteln (10 Prozent des Abgabepreises, minimal 5 Euro, maximal 10 Euro), Zuzahlung zu Heilmitteln (10 Euro Verordnungsgebühr plus 10 Prozent des Abgabepreises), Zuzahlung für Haushaltshilfen (10 Prozent der Leistung pro Tag, minimal 5 Euro, maximal 10 Euro), Zuzahlung zu Fahrtkosten (10 Prozent der Erstattung pro Fahrt, minimal 5 Euro, maximal 10 Euro).

Für alle prozentualen Zuzahlungen gilt, dass man nie mehr als den Ausgabepreis zahlen muss. Unter gewissen Voraussetzungen kann man sich von den Zuzahlungen befreien lassen.