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Unter der Chefarztbehandlung wird verstanden, dass der Patient bei entsprechender Versicherung einen Anspruch auf privatärztliche Behandlung hat. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung lassen die Wahl des Arztes nicht zu. Durch den Abschluss einer stationären Zusatzkrankenversicherung kann diese Leistung mit aufgenommen werden und erlaubt es dem Patienten, die Chefarztbehandlung bzw. die Untersuchung durch einen gewählten Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Der Tarif der Chefarztbehandlung umfasst in der Regel auch die Wahlmöglichkeit, sich in einem Einbett- oder Zweibettzimmer unterbringen zu lassen.