Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Basisleistungen


Basisleistungen


Als Basisleistungen werden in der Regel die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Dies bezieht sowohl auf den ambulanten als auch auf den stationären und dentalen Bereich.

Alle Krankenkassen bieten den Mitgliedern zu 98 Prozent die gleichen Leistungen an. Nur zu einem kleinen Teil unterscheiden sich die Leistungen. So bezahlt beispielsweise die eine Krankenkasse Akupunktur und die andere nicht.
Aber auch die Basisleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind an zuzahlungen gebunden.

So fällt im Krankenhaus beispielsweise eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr an. Im ambulanten Bereich müssen die Mitglieder für Heil- und Hilfsmittel eine Zuzahlung von zehn Prozent beisteuern. Auch der Zahnbereich macht da keine Ausnahme. Möchte man besseres Material haben, kommen auch hier Zuzahlungen auf die Patienten zu. Die Zuzahlungen können durch den Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung teilweise abgedeckt werden.

Durch die Kombination einer privaten Krankenzusatzversicherung und der Basisleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, erhält der Patient einen soliden Schutz im Krankheitsfall.