Zusatzkrankenversicherung - Begriffe:  Auslandsreise-Krankenversicherung


Auslandsreise-Krankenversicherung


Eine Auslandsreise-Krankenversicherung macht insbesondere Sinn, wenn es zu regelmäßigen Auslandsaufenthalten kommt, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ernstfall die Kosten für Behandlungen innerhalb der EU sowie für die Länder, mit welchen ein entsprechendes Abkommen besteht. Gezahlt werden jedoch nur die Leistungen, die in dem entsprechenden Land als üblich gelten. Mehrkosten müssen selber getragen werden. Ein Reiserücktransport ist grundsätzlich nicht über die einfache gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten, sondern auch ambulante Behandlungen, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Medikamente, Heilmittel, einfache Zahnbehandlungen und eine Überführung bzw. die Bestattung im Todesfall. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt nur die ärztliche Versorgung, die auch im Ausland notwendig geworden ist.

Wird eine Reise überhaupt nur zu diesem Zweck unternommen, entfällt der Versicherungsschutz. Die Gültigkeit des Vertrages richtet sich nach der Länge der Auslandsaufenthalte. Sind diese länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen, müssen sie einzeln versichert werden. Der Tarif ist dann abhängig vom Alter, der Dauer und dem Zielland.