Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Zahnersatz


Zahnersatz


Zahnersatz äußert sich in Form von herausnehmbarem Zahnersatz, einem festsitzenden, zum Beispiel Kronen bzw. Brücken, sowie einer Kombination von beidem. Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Gegensatz zur Zahnzusatzversicherung nur einen geringen Teil der Kosten. Voraussetzung hierfür sind regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen, die mittels Bonusheft nachgewiesen werden müssen. Für hochwertigeren Zahnersatz müssen Kassenpatienten jedoch selber zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt für den Zahnersatz einen Großteil der Kosten. Die Regelversorgung wird von der Versicherung meistens komplett übernommen, für die hochwertigere Behandlung kommt die Zahnzusatzversicherung häufig zu 90 Prozent auf. In punkto Zahnersatz kann es aber je nach Versicherer einige Unterschiede geben. Sichern Sie den kostspieligen Aufwand für Zahnersatz ab – mit einer Zahnzusatzversicherung.