Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Weisheitszähne


Weisheitszähne


Weisheitszähne sind Zähne, die im ärztlichen Zahnschema die Endziffer 8 aufweisen. Der Durchbruch der Weisheitszähne ist in der Regel zwischen dem 16. und dem 35. Lebensjahr. Allerdings gibt es auch Menschen, die gar keine Weisheitszähne besitzen. Aufgrund ihrer Stellung machen sie häufig Probleme beim Durchbruch und können somit eine Verschiebung der anderen Zähne hervorrufen. Aus diesem Grund werden Weisheitszähne oft entfernt.

Die Kosten für die Entfernung der Weisheitszähne übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung, ebenso die Röntgenaufnahmen sowie die lokale Betäubung. Wer die Weisheitszähne unter Vollnarkose entfernt haben möchte, muss diese meistens selber zahlen. Für weitere zahnärztliche Leistungen kommt eine Zahnzusatzversicherung auf. Wer zusätzliche Kosten für entsprechende Behandlungen vermeiden möchte, sollte sich über die verschiedenen Anbieter und Tarife der Zahnzusatzversicherung erkundigen.