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Im Bereich der Zahnzusatzversicherung gibt es Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen. Ein Tarif der Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen hat gestaffelte Beiträge. Zu Vertragsbeginn wird zunächst eine Beitragszahlung, abhängig vom Eintrittsalter, vereinbart. Diese wird dann regelmäßig angehoben, zum Beispiel jedes Jahr oder alle fünf Jahre. Hierbei passt sich die Prämie der zu erwartenden Leistungserbringung an. In der Regel sind die Zähne in jungen Jahren widerstandsfähiger und gesünder, so dass weniger Behandlungen notwendig sind.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen beinhaltet gleichbleibende Beitragszahlungen, die sich über die gesamte Vertragslaufzeit erstrecken. Hier werden von den Zahlungen automatisch Beiträge für später zurückgestellt. Die Alterungsrückstellungen dienen der Kostenerstattung im Alter. Zu Beginn erscheinen die Tarife der Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen häufig teurer. Allerdings rentiert sich die Investition meistens, wenn man die Beiträge der Versicherung über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet.