Zahnzusatzversicherung - Fragen:  Summenbegrenzung Zahnzusatzversicherung


Was ist eine Summenbegrenzung?


Viele Anbieter einer Zahnzusatzversicherung haben Verträge mit einer sogenannten Summenbegrenzung. Das bedeutet, dass die Versicherer in den ersten Jahren nur bis zu einem bestimmten Betrag leisten müssen. Behandlungskosten, die darüber hinaus gehen, muss der Patient selber übernehmen. Eine Summenbegrenzung gilt in der Regel nur für die Anfangszeit des Versicherungsschutzes. In manchen Fällen beinhaltet eine Zahnzusatzversicherung eine gewisse Staffelung der Leistungen. So wird die Summenbegrenzung über die Jahre immer weiter nach oben gesetzt. Es ist möglich, dass die Versicherung im ersten Jahr bis zu 1.000 Euro, im zweiten Jahr bis zu 2.000 Euro und erst ab dem fünften Jahr unbegrenzt leistet.

Mit der Summenbegrenzung schützt sich die Zahnzusatzversicherung vor Missbrauch und Betrug. Eine Ausnahme bilden jedoch die Behandlungen nach einem Unfall. Wenn die Zahnbehandlungen nachweislich auf einen Unfall nach Vertragsabschluss zurückzuführen sind, lassen die Versicherer die Summenbegrenzung häufig außer Acht. Achten Sie bei Vertragsabschluss also auch auf die Summenbegrenzung der Zahnzusatzversicherung. Der Zeitraum der Begrenzung sollte nicht zu lang und die Grenzen nicht zu tief sein.