Zahnzusatzversicherung - Fragen:  Festkostenzuschuss


Was ist ein Festkostenzuschuss?


Den Festkostenzuschuss gibt es seit dem 01.01.2005. Er betrifft alle gesetzlich Versicherten und bezieht sich auf den Zahnersatz.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für den jeweiligen Befund einen bestimmten Festkostenzuschuss, der als Regelversorgung gilt. Er wird auch als befundbezogener Festzuschuss bezeichnet. Für die jeweilige Behandlung zahlt die Kasse dann einen Festkostenzuschuss, der etwa 10 bis 30 Prozent der Kosten für Zahnersatz ausmacht. Die restlichen Kosten müssen vom Patienten selber getragen werden. Der Zahnarzt wird den Restbetrag entsprechend in Rechnung stellen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung können diese Kosten minimiert werden. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt den Großteil der Kosten für Zahnersatz und Co.