Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Wartezeit


Wartezeit


Im Rahmen der Zahnzusatzversicherung gibt es eine bestimmte Wartezeit, in der die Versicherung noch keine Leistungen erbringen muss. Häufig beträgt die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung 8 Monate.

Die Wartezeit dient als gewisser Schutz der Versicherungsgesellschaft. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Patient, der direkt vor einer kostspieligen zahnärztlichen Behandlung steht, eine Zahnzusatzversicherung abschließt und sofort von den Leistungen der Versicherung profitieren kann, obwohl noch keine Beiträge gezahlt wurden. Wer bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung von einer Erkrankung der Zähne weiß, dies aber bei Vertragsvereinbarung nicht angibt, handelt nicht rechtens. Wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand der Zähne sind Voraussetzung für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.