Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Vollprothese


Vollprothese


Eine Vollprothese definiert sich als Zahnersatz, der zum Einsatz kommt, wenn die natürlichen Zähne nicht mehr vorhanden sind. Hierzu werden Kunststoffzähne angefertigt, die in zahnfleischfarbenes Wachs gearbeitet werden. Auf diese Weise soll die Vollprothese dem Patienten sein natürliches Aussehen wiedergeben.

Eine herausnehmbare Vollprothese wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel zum Teil übernommen. Die festsitzende Variante, die aufwendiger, komfortabler und auch attraktiver ist, muss meistens vom Patienten selber getragen werden. In punkto Vollprothese lohnt sich demnach der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Die Zahnzusatzversicherung zahlt einen Großteil der Kosten für eine Vollprothese. Wichtig ist, dass die Versicherung bereits vor der anstehenden Behandlung abgeschlossen wurde. Auch die Notwendigkeit oder Absicht der Vollprothese bzw. der Behandlung darf beim Vertragsabschluss noch nicht vorhanden sein, da die Zahnzusatzversicherung ansonsten keine Leistungen erbringt.