Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Verblendschalen


Verblendschalen


Verblendschalen, auch Veneers genannt, sind Kappen, die zur Verblendung von Zähnen genutzt werden. Diese Behandlung gehört nicht zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit, sondern äußert sich in einer kosmetische Zahnbehandlung. Aus diesem Grund werden Kosten für Verblendschalen auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Verblendschalen gibt es aus Keramik sowie aus kostengünstigerem Kunststoff. Wer dennoch nicht auf Verblendschalen verzichten möchte, sollte über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Verblendschalen je nach Tarif bis zu 100 Prozent. Allerdings muss die jeweilige Wartezeit der Versicherung beachtet werden. Anbieter einer Zahnzusatzversicherung sichern sich ab, indem sie erst nach einer bestimmten Frist für Behandlungen aufkommen. So kann bei einer bevorstehenden kostspieligen Behandlung nicht noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden.