Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Teilprothese


Teilprothese


Die Teilprothese definiert sich als herausnehmbarer Zahnersatz, der einen oder mehrere fehlende Zähne ersetzt. Die Teilprothese kann zum Beispiel an den benachbarten Zähnen mit Hilfe von Draht gesichert werden. Eine andere Alternative ist die Suprakonstruktion. Diese Form der Teilprothese wird mittels Implantate befestigt. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt jedoch nur für einen Teil der Regelversorgung auf. Die Teilprothese in Form der Suprakonstruktion muss vom Patienten selber bezahlt werden. Für die Teilprothese Behandlung lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, da diese einen Großteil der Kosten übernimmt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Zahnzusatzversicherung Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen.