Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Schadenfreiheitsrabatt


Schadenfreiheitsrabatt


Nicht nur die KFZ-Versicherung, auch die Zahnzusatzversicherung bietet für bestimmte Tarife einen sogenannten Schadenfreiheitsrabatt an. Schadenfreiheitsrabatt bedeutet, dass der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum, in dem er keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen hat, Beitragsvergünstigungen erhält. So kann sich die Beitragszahlung der Zahnzusatzversicherung von Jahr zu Jahr reduzieren. Versicherte können auf diesem Weg häufig bis zu 25 Prozent sparen.