Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Kieferorthopädie


Kieferorthopädie


Die Kieferorthopädie wird als die Lehre der Kiefer- und Zahnstellungsanomalien und deren Behandlung definiert. Die Kieferorthopädie betrifft besonders Kinder, da Zahnfehlstellungen in der Regel recht früh behandelt werden. Häufig äußert sich diese Behandlungsform im Tragen einer herausnehmbaren Zahnspange bzw. einer festen Zahnklammer. Auch sogenannte ‚Falschbisse’ gehören zur Kieferorthopädie und müssen entsprechend behandelt werden. Im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen werden Kosten für die Kieferorthopädie nur in schwerwiegenden Fälle übernommen, und das meist nur im Kindesalter. Erwachsene müssen für kieferorthopädische Behandlungen in der Regel selber aufkommen. Eine Zahnzusatzversicherung kann an dieser Stelle weiterhelfen. Da selbst bei Kindern häufig keine Kosten der Kieferorthopädie erstattet werden, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch für Kinder, und das so früh wie möglich. Die Zahnzusatzversicherung zahlt einen Großteil der Kosten für die Kieferorthopädie bei medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.