Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Keramik


Keramik


Im Bereich der Zahnmedizin hat sich Keramik als Füllmaterial immer mehr durchgesetzt. Keramik kann ebenso für Brücken und Kronen verwendet werden. Die Durchsetzung als typischer Werkstoff der Zahnmedizin resultiert aus seiner Druckfestigkeit, Haltbarkeit sowie Unempfindlichkeit. Aus diesen Gründen ist Keramik besonders verträglich und pflegeleicht.

Füllungen aus Keramik werden von der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nicht übernommen. Wer die Vorteile von Keramik als Füllmaterial nutzen möchte, muss diese entweder selber zahlen oder im Vorfeld eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, wenn nicht sogar komplett, für hochwertige Füllungen aus Keramik und Co.