Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Implantate


Implantate


Implantate lassen sich als künstliche Zahnwurzeln beschreiben. Sie dienen der Befestigung von Prothesen, Brücken sowie Kronen. Implantate fungieren als eine Art Stützpfeiler, die an die Stelle eines verlorenen Zahnes eingesetzt werden. Sie werden in den Knochen geschraubt und verwachsen dann an der jeweiligen Stelle im Mund.

Implantate sind relativ kostspielig, aber in den meisten Fällen unumgänglich. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Gegensatz zur Zahnzusatzversicherung meistens nur einen geringen Teil der Kosten, je nach Gewissenhaftigkeit der Vorsorge. Wer aber hochwertigere Implantate eingesetzt haben möchte, muss in jedem Fall einiges dazu zahlen, da der Zahnarzt nach der privatärztlichen Gebührenverordnung abrechnet.

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Implantate im Rahmen der Regelvorsorge meistens komplett, bei hochwertigerer Versorgung häufig bis zu 90 Prozent. Informieren Sie sich über unterschiedliche Tarife der Zahnzusatzversicherung. Hier kann es punkto Implantate, Zahnersatz und Co. einige Unterschiede geben. Ausschlaggebend im Hinblick auf die Kostenübernahme von Seiten der Zahnzusatzversicherung sind auch immer das Eintrittsalter sowie eventuelle Vorerkrankungen. Fehlende Zähne müssen beispielsweise stets vor Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung angegeben werden.